Eignungstest für die Musikklassen 5

Wir freuen uns sehr darüber, dass Sie sich für das Lernen und die Förderung in einer unserer Musikklassen interessieren! Ihren Kindern wünschen wir viel Erfolg bei den kommenden Eignungsprüfungen!
Auf der Grundlage der „Verordnung zur Arbeit an den Musikgymnasien des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (2009/10), und der „Erste[n] Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Arbeit an den Musikgymnasien“ (2014) werden folgende musikalische Fähigkeiten und Fertigkeiten geprüft:

Instrumentalspiel

  • Vortrag eines Instrumentalstückes, dessen Schwierigkeitsgrad dem bisherigen Ausbildungsumfang/den Unterrichtsjahren entspricht

  • melodische Sauberkeit

  • rhythmische Sicherheit

  • musikalische Gestaltung und Gesamteindruck

  • Blattspiel einer einfachen kurzen Melodie (einfache Melodik, einfache Rhythmik, ohne technische Schwierigkeiten)

Gesang

  • vorbereiteter Vortrag von zwei kindgerechten Liedern (auswendig)

  • mindestens einer der Liedvorträge muss „a cappella“ (unbegleitet) erfolgen
    (Wenn Ihr Kind sich bei einem der Liedvorträge begleiten möchte oder sich jemanden zum Begleiten mitbringt, ist das zulässig, aber nicht notwendig.)

  • in sauberer Tongebung

  • mit rhythmischer Sicherheit

  • mit angemessener Gestaltung
    d.h., mit körperlicher Präsenz, deutlicher Artikulation und präsenter Tongebung; Gestaltung: ein z.B. fröhliches Lied sollte auch fröhlich klingen

Musiktheorie

  • Lesen von Noten im Violinschlüssel, bzw. den Schlüsseln des jeweiligen Instruments

  • Wissen um die Funktion von Vorzeichen

  • Kenntnis grundlegender Notenwerte, Pausenzeichen und Taktarten

Musikpraxis

  • Nachklatschen einfacher, zweitaktiger Rhythmen

  • Klatschen einfacher Rhythmen vom Notenbild

  • Nachsingen von Tönen und kleinen Tonfolgen

  • Hören: Vergleichen, ob zwei Töne bzw. zwei kurze Melodien identisch oder verändert zu hören sind
    (die konkrete Veränderung muss nicht erkannt werden)

  • Bewegen/Tanzen zu Musik (Tempo, Metrum erfassen)

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Noten des Instrumentalstückes und Noten der beiden vorbereiteten Lieder
    für die Prüfungskommission
    (Noten geben wir im Anschluss an die Prüfung wieder mit.)

  • letztes (Schul-)Zeugnis und ein Foto, falls das nicht bereits mit der Anmeldung erfolgt ist

  • vollständiger Name des Instrumentallehrers/Name der Musikschule

Hinweis

Foto-, Ton- und Filmaufnahmen jeglicher Art sind während der Eignungstests verboten.

Fragen?

Wenden Sie sich gern an unsere Musikkoordinatorin Madelaine Blaudzun

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